Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bad Wolf Design
Stand: 29.09.2026
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle von Bad Wolf Design, vertreten durch den Inhaber Stefan Munz, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nach § 305 BGB. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages richtet. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von Bad Wolf Design gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2)
Lichtbildwerke & Grafikprodukte im Sinne dieser AGB sind alle von Bad Wolf Design hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Bad Wolf Design gelieferten Material um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3)
Bad Wolf Design ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos & Medien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4)
Die AGB gelten als vereinbart mit der Auftragserteilung des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des gelieferten Materials zur Veröffentlichung.
(5)
Zu Bad Wolf Design zählen alle Marken und Firmen, die unter Bad Wolf Design agieren, dazu zählen zum aktuellen Stand:
Bad Wolf Design,
Bad Wolf Photography
Howl Wear
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht für Fotografien/Lichtbildwerke
(1)
Bad Wolf Design steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Bad Wolf Design. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(2)
Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung durch Bad Wolf Design erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist an Bad Wolf Design entsprechend zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
(3)
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
(4)
Erteilt Bad Wolf Design die Genehmigung zu einer Verwendung der Fotos, so kann verlangt werden, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(5)
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG oder PNG, sofern nicht anders vereinbart. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Dauer des Shootings, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart. Die Auswahl der gelieferten Bilder wird von Bad Wolf Design getroffen. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(6)
Bad Wolf Design wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Bad Wolf Design darf die Bilddateien ohne Einschränkung für die eigene Internetpräsenz, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht Bad Wolf Design von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch Bad Wolf Design ausdrücklich widersprechen.
(7)
Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
(8)
Hochzeitsregelung: Bad Wolf Design stellt ausschließlich die professionellen Fotografen für den Hochzeitstag, und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit engagiert werden.
§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht für Grafikaufträge
(1)
Jeder an Bad Wolf Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Grafikdesigners ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Bad Wolf Design. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
(2)
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
(3)
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Grafikdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Bad Wolf Design, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
(4)
Bad Wolf Design räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
(5)
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
(6)
Bad Wolf Design ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Bad Wolf Design, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent pro Vervielfältigungsmaterial der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
(7)
Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
(8)
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Bad Wolf Design, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
§ 4 Allgemeine Vergütung
(1)
Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Print- sowie andere digitale Medien oder Werke Eigentum von Bad Wolf Design.
(2)
Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang verzeichnet werden, behält sich Bad Wolf Design das Recht vor, eine erste und letzte Mahnung zu versenden. Die entstehenden Mahnkosten können je nach Schadensfall gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen festgesetzt werden. Bei ausbleibender Zahlung nach Erhalt der letzten Mahnung behalten wir uns vor, die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen zu übergeben, was zusätzliche Kosten für den Auftraggeber zur Folge haben kann.
(3)
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Bad Wolf Design nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Bad Wolf Design auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Bad Wolf Design kein Schaden entstanden ist.
§ 5 Vergütung bei Fotografie Aufträgen
(1)
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
(2)
Für Aufträge über 500 Euro wird eine Anzahlung des vereinbarten Honorars (50% des Auftragswertes) vereinbart. Diese ist bei Buchung als Kaution innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Der Restbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig.
(3)
Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 14 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 120,00 Euro Netto zzgl. angefallener Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und Bad Wolf Design für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Auftrags, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird Bad Wolf Design die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Bad Wolf Design wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht Bad Wolf Design demnach ein Vermögensschaden, der mit 85% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.
(4)
Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (bei Hochzeiten gilt hierbei nur das Brautpaar) oder Todesfall (innerhalb der Familie), die zu einer Absage des Auftrags führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Bad Wolf Design.
§ 6 Vergütung bei Grafikaufträgen
(1)
Die Verweigerung der Abnahme aus gestalterisch-künstlerischen Gründen ist nicht zulässig, da im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit besteht. Für Grafikaufträge von Bad Wolf Design gelten in der Regel zwei Revisionsdurchläufe, die integraler Bestandteil des Auftrags sind. Bei zusätzlichen Überarbeitungen können, abhängig vom entstandenen Aufwand, weitere Kosten entstehen, die vom Auftraggeber zu tragen sind.
(2)
Bei Zahlungsverzug kann Bad Wolf Design Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(3)
Bad Wolf Design ist nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bad Wolf Design die entsprechende Vollmacht zu erteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rechnungen von Fremdleistungen innerhalb der gegebenen Zahlungszeiträume zu begleichen. Entstehende Mahngebühren, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bad Wolf Design behält sich vor, wiederholte Zahlungserinnerungen in Form einer Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
(4)
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Bad Wolf Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Bad Wolf Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
(5)
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(6)
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(7)
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Bad Wolf Design die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: 10% der vereinbarten Vergütung bei Kündigung vor Arbeitsbeginn. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
(8)
Für Aufträge über 1000 Euro oder bei Neukunden wird eine Anzahlung des vereinbarten Honorars (mindestens 50% des Auftragswertes) vereinbart. Diese ist bei Auftragsbeginn innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Bad Wolf Design behält sich vor, die Erstellung von Medien zu unterlassen, bis die Anzahlung erledigt wurde.
§ 7 Monatliche Abonnements und andere wiederkehrende Leistungen
(1)
Bei monatlichen Abonnements und anderen wiederkehrenden Leistungen verpflichtet sich der Kunde zur monatlichen Zahlung des vereinbarten Betrags. Die Zahlung erfolgt mit Rechnungsstellung und ist bis spätestens zum letzten Tag des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig. Die Zahlung kann mittels der vom Unternehmen akzeptierten Zahlungsmethoden erfolgen.
(2)
Sofern die Leistung auf Stundenbasis erbracht wird, erfolgt die Abrechnung entsprechend der tatsächlich geleisteten Stunden. Die vereinbarten Stundenvergütungen sind im Voraus zu entrichten, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Regelung getroffen.
(3)
Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, sofern die vereinbarten Leistungen noch nicht erbracht wurden. Im Falle eines wirksamen Rücktritts erstattet das Unternehmen bereits geleistete Zahlungen schnellstmöglich zurück. Sollten bereits Leistungen erbracht worden sein, werden die Leistungen gesondert in Rechnung gestellt oder mit der bereits getätigten Zahlung verrechnet.
(4)
Die Kündigungsfristen für monatliche Abonnements und wiederkehrende Leistungen werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Kündigungen aus bestehenden Verträgen bedürfen der Schriftform und sind an die im Vertrag angegebene Kontaktadresse zu richten. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt.
(5)
Bad Wolf Design behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen im Rahmen des monatlichen Abonnements zu ändern, sofern dies aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert und hat das Recht, bei erheblichen Leistungsänderungen vom Vertrag zurückzutreten.
(6)
Bad Wolf Design behält sich das Recht vor, die Preise für monatliche Abonnements angemessen anzupassen, wenn dies durch externe Faktoren wie Inflation, Steueränderungen oder andere wirtschaftliche Entwicklungen erforderlich ist. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
§ 8 Haftung/ Gefahrübergang
(1)
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet Bad Wolf Design für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2)
Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet Bad Wolf Design nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3)
Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von Bad Wolf Design ausgeschlossen.
(4)
Liefertermine für Dienstleistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Bad Wolf Design bestätigt worden sind. Bad Wolf Design haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5)
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann Bad Wolf Design bestimmen.
(6)
Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Bad Wolf Design, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Bad Wolf Design nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Mitarbeiter verfügbar sein, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Mitarbeiters kommen, so darf Bad Wolf Design einen frei gewählten qualifizierten Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzen.
(7)
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Werke bei Bad Wolf Design eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Werke als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
(8)
Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Beanstandungen können in Form eines Anrufs, WhatsApp-Nachricht, Email, über das Kundenportal oder persönliches Gespräch erledigt werden. Nachträgliche Änderungen an den Leistungen werden separat vergütet oder können von Bad Wolf Design abgelehnt werden.
§ 9 Vertragsstrafe, Schadensersatz
(1)
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Bad Wolf Design erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Darunter zählen auch Nutzungen der bereitgestellten Grafiken, Lichtbilder, Webseiten oder anderer von Bad Wolf Design erstellten Werke bevor diese vollständig bezahlt sind. (Siehe § 3, Absatz 5)
(2)
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
§ 10 Datenschutz
(1)
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Bad Wolf Design verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Weitere Datenschutzhinweise findest du unter: /datenschutz
§ 11 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2)
Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3)
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4)
Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Firmensitz von Bad Wolf Design als Gerichtsstand vereinbart.
(5)
Gelegentlich erstellt Bad Wolf Design im Rahmen von Projekten Angebote und Verträge. Diese dienen als Ergänzung zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und haben keine Auswirkungen auf die jeweiligen Bestimmungen in den AGB.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 29.09.2026
Bei Fragen zu unseren AGB oder Leistungen stehen wir gerne unter
kontakt@badwolfdesign.de zur Verfügung.
